Mit dem Erwerb des Villengebäudes H. Grüter an der Heidener Straße in Borken geht unser Büro neue Wege im Bereich Denkmalschutz.
Das Gebäude wurde zu Beginn dieses Jahres in die Denkmalliste der Stadt Borken aufgenommen.
Der Denkmalwert bezieht sich auf den äußeren Aufbau, in der inneren Struktur und die bauzeitlichen Details.
Das genaue Entstehungsdatum des Villengebäudes ist derzeit nicht bekannt. Das Baujahr wird um 1880 vermutet.
In enger Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalbehörde der Stadt Borken, in Abstimmung mit dem LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) und unserem Team soll das Gebäude zu einem Wohnhaus für drei Generationen umgebaut werden.
Auszug aus dem Unterschutzstellungsverfahren nach Denkmalschutz NRW:
„Das Wohnhaus […] ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG NRW. An der Erhaltung und dauerhaften Nutzung der Villa Grüter besteht ein öffentliches Interesse.
Dieses öffentliche Interesse begründet sich zunächst – im Bereich der Bedeutungskategorie – aus ortsgeschichtlichen Gründen. Es ist bedeutend für die Geschichte der Menschen, hier der Menschen in Borken, weil es das villenartige Wohnhaus einer führenden Persönlichkeit des örtlichen Wirtschaftslebens war, der eine Textilfabrik selbst in wirtschaftlich angespannter Zeit aufbaute.
[…]
Die Villa Grüter ist darüber hinaus auch bedeutend für Städte und Siedlungen und besitzt einen besonderen Aussagewert für die Baugeschichte der Stadt Borken. Das Gebäude dokumentiert den historischen Entstehungsprozess der Stadt, hier der Stadterweiterung auf der Ostseite der Altstadt in Gestalt eines Viertels mit freistehenden Villen an der (früheren) Gemener Chaussee.“
(Martin Dahlhaus, Untere Denkmalbehörde der Stadt Borken)
Wir freuen uns, hier unseren Teil zu dieser Geschichte beitragen zu können, um das Gebäude für die nächsten Jahrzehnte gut aufzustellen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich schon jetzt für die gute und zielorientierte Zusammenarbeit mit der Stadt Borken bedanken.